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Die Verfassung für die Kärntner

Die aktuelle Diskussion ist angesichts der Geschehnisse während den letzten 50 Jahre durchaus verständlich, aber eine Frage am Anfang "Wer ist der Kärntner für den die neue Verfassung gelten soll?"
(gilt natürlich ebenso für die Kärtnerin)

Posted on 7th Feb 2017

Ist der Kärntner...

a) eine Person, die in Kärnten wohnt?

b) eine Person, die in Kärnten geboren ist?

c) eine Person mit zumindest einem Elternteil der mindestens 30 Jahre in Kärnten wohnhaft war?

d) eine Person mit regulärem Hauptwohnsitz in Kärnten?

e) eine Person, deren Muttersprache deutsch, slowenisch, windisch (siehe Sprachen in Kärnten auf Wikipedia) ist?   (was wäre dann mit einer Person aus Tarvis - d.h. Muttersprache italienisch - die seit 40 Jahren in Villach lebt)

f) eine Person, die in Kärnten die Schule besuccht hat und mit 10 Jahren nach Wien gezogen ist?

g) alle Punkte von a-f?

 

Mit Gewissheit fallen dem Leser noch einige andere Varianten ein.

Und so gesehen muss man sich die Frage schon ernsthaft stellen, warum die Muttersprache oder die Gebrauchssprache ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft sein soll die sich Kärntner nennen.

 

Vielleicht kann man Kleinteiligkeit oder Identitätsstiftung weiter treiben mit einer Verfassung für beispielsweise St. Andrä im Lavanttal oder noch besser: Für eine Kärntner Staatsbürgerschaft.


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